Spenden

Für einen erfolgreichen Wahlkampf sind Spenden unabdingbar. Sie können meinen Wahlkampf und meine Arbeit als Ihre Wahlkreisabgeordnete für Rudow, das südliche Blumenviertel und die südliche Gropiusstadt mit Ihrer Spende auf einfache Weise unterstützen.

Im Feld Überweisungszweck bitte „Spende“ sowie unbedingt auch Ihre Adresse angeben.

WICHTIGE HINWEISE ZUM THEMA SPENDEN

Nach § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 € jährlich (bei Zusammenveranlagung 3.300 €) von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig.

Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt. Ab 2021 gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).

Unabhängig von dieser Regelung wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Bitte hierfür aber unbedingt Vornamen und Nachnamen sowie die Adresse im Verwendungszweck bei der Überweisung angeben. Für Mitglieder der SPD reichen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung aus.

Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, bitte ich um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, E-Mail, Fax) über die Spende.