Das Bundeskabinett hat am 13. November 2019 das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) auf den Weg gebracht. Damit unterstützt der Bund in dieser Legislaturperiode die Länder mit 2 Milliarden Euro beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung.
Die Investitionen dienen der Vorbereitung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der ab 2025 in Kraft treten soll. Gefördert werden soll der quantitative und qualitative Ausbau von Ganztagsangeboten über Finanzhilfen für Investitionen an die Länder.
Heute sind wir auf dem Weg zum Rechtsanspruch einen großen Schritt weitergekommen – wir wollen mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern. Das wird gerade bei den Frauen zu einer höheren Erwerbsquote und damit auch zu besseren Einkommen und später höheren Renten beitragen. Und es wird dafür sorgen, die Voraussetzungen zu schaffen, dass jedes Kind bestmöglich gefördert wird. Das Sondervermögen ist das Instrument dafür. Die nächsten Schritte hin zur Umsetzung bereiten wir jetzt vor. Und wir fangen ja nicht bei null an – über 50 Prozent der Grundschulkinder in Deutschland sind bereits in einer Ganztagsbetreuung.
Dass es geht, haben wir schon beim Kitaausbau bewiesen: Bund, Länder, Kommunen, Träger und Fachkräfte haben gemeinsam einen Rechtsanspruch möglich gemacht und Hunderttausende zusätzliche Plätze geschaffen. Das muss in der Grundschule weitergehen. Denn da stehen die Erstklässler oft schon um 12 Uhr wieder vor der Haustür, mit leerem Magen, aber mit einem Ranzen voller unerledigter Hausaufgaben. Dass Eltern dann einer geregelten Arbeit nachgehen, ist schlicht nicht möglich. Deshalb brauchen wir den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Mehr Ganztagsbetreuung bedeutet aber natürlich auch mehr Bedarf an Fachkräften. Hier sind jetzt vor allem die Länder gefordert, die Kapazitäten weiter zu erhöhen und gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Der Bund verpflichtet sich mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf, zwei Milliarden Euro an Investitionsmitteln beizusteuern. Das ist ein großer Beitrag des Bundes zu den Gesamtkosten – ich gehe davon aus, dass es nach 2021 weitergehen muss. Wir haben jetzt fünf Jahre Zeit, die Bund, Länder und Gemeinden nutzen müssen, um dieses Vorhaben gemeinsam anzugehen.