Am 18. Oktober hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz, beraten. Ziel des Gesetzes ist es, für mehr Qualität und weniger Gebühren zu sorgen.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte in ihrer Rede vor den Abgeordneten:
„Mit dem Gute-KiTa-Gesetz machen wir jetzt den Weg frei für eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Kita-Qualität. Noch nie hat der Bund dafür so viel Geld bereitgestellt. Diese Chance müssen wir jetzt nutzen.“
Am 19. September hatte das Bundestagkabinett den Gesetzentwurf zum Gute-KiTa-Gesetz beschlossen. Der Bund beteiligt sich damit erstmals in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden Euro an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Damit bekennt er sich zu dem Ziel, dauerhaft und verlässlich die frühkindliche Bildung in Deutschland zu unterstützen.